Allgemeine Geschäftsbedingungen

AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Jeder Auftrag bedarf unserer ausdrücklichen Annahme.
Diese Annahme kann nur in Form einer schriftlichen Bestätigung unseres Sitzes erfolgen.
Diese Bestätigung und die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen den verbindlichen Vertragsrahmen für die Parteien dar, unter Ausschluss aller anderen vom Käufer ausgegebenen Dokumente.
Für einen Auftrag für nicht standardmäßige Produkte oder zugeschnittene Produkte wird systematisch eine Anzahlung erhoben, die bei Auftragserteilung zu begleichen ist.

LIEFERFRIST

Lieferfristen werden stets nur zur Information angegeben.
Eventueller Lieferverzug berechtigt nicht zur Vertragsauflösung oder zu Schadenersatz, vorbehaltlich durch unseren Sitz förmlich angenommener gegenteiliger Vereinbarungen.

BEZAHLUNG

Die Nichtbezahlung einer einzigen Rechnung bei deren Fälligkeit oder die Nichtrücksendung des Wechselakzepts innerhalb von acht Tagen nach der entsprechenden Lieferung hat automatisch die sofortige Fälligkeit aller unserer Rechnungen oder Wechsel zur Folge. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins wird die anwendbare Verzugsstrafe zum anderthalbfachen gesetzlichen Zinssatz berechnet. Bei vorzeitiger Bezahlung wird der Skontobetrag nach dem zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung geltenden Basiszinssatz auf den Rechnungsbetrag ohne Auslagen zeitanteilig zur vorzeitigen Bezahlung berechnet.

EIGENTUMSVORBEHALT

Les marchandises livrées restent notre propriété jusqu'au paiement intégral du prix de vente majoré Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ggf. zuzüglich aller Nebenkosten, Gebühren und Zinsen.

RISIKOÜBERGANG

Ungeachtet der vorausgehenden Bestimmungen gehen jegliche Risiken ab der Bereitstellung der Waren in unserem Lager auf den Käufer über.
Infolgedessen werden unsere Waren stets auf Risiko und Gefahr des Käufers transportiert, vorbehaltlich dessen Rückgriff auf den Frachtführer, unabhängig vom Versandmodus und selbst beim frachtfreien Verkauf.
Infolgedessen obliegt es dem Käufer, sich entsprechend zu versichern, und zwar insbesondere für Unfälle, die an den Waren eintreten oder durch diese verursacht werden könnten, und dies auf einfache Aufforderung hin nachzuweisen.

WARENANNAHME

Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 105 des Handelsgesetzes ist der Käufer zur Überprüfung der Waren innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung verpflichtet.
Nach Ablauf dieser Frist gelten die Waren als endgültig genehmigt, so dass keine Beanstandung mehr zulässig ist.
Dasselbe gilt, falls vor Ablauf der achttägigen Frist an der gesamten oder einem Teil der Ware eine Änderung vorgenommen wurde oder bereits eine Beanstandung beliebiger Art erfolgt ist.

GEWÄHRLEISTUNG

Unsere Gewährleistung für verdeckte Mängel ist unter allen Umständen auf die einfache Ersetzung der als mängelbehaftet anerkannten Ware beschränkt, unter Ausschluss jedes Schadenersatzes aus einem beliebigen Grund.

MENGENMÄSSIGE TOLERANZ BEI THERMOGEFORMTEN TEILEN

Wie in unserer Branche üblich kann die gelieferte und abgerechnete Menge +/- 5 % der bestellten Menge betragen.

GERICHTSSTAND

Für alle Streitigkeiten bezüglich der Ausführung oder Auslegung des Vertrags ist ausschließlicher Gerichtsstand in Mulhouse (F-68), unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise und auch im Fall einer Mehrheit von Beklagten oder der Streitverkündung.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass für jegliche Streitigkeiten mit einer ausländischen Partei ausschließlich französisches Recht gilt, welches das einzige auf den Vertrag anwendbare Recht darstellt.

ANGEMESSENHEIT DER PRODUKTE, BERATUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Produkte und Materialien werden gemäß dem von PLASTRANCE ausdrücklich akzeptierten Auftrag und/oder vom Kunden erstellten Lastenheft ausgeführt.
Der Käufer ist alleine verantwortlich für Entwurf, Behandlung und Ausführung jeglicher von ihm unter Integration der von PLASTRANCE gelieferten Elemente hergestellten Produkte.
Es obliegt ausschließlich dem Käufer, an den von PLASTRANCE verkauften Produkten unter reellen Nutzungsbedingungen die Prüfungen, Tests, Analysen, Vereinbarkeitsermittlungen, Angemessenheitsuntersuchungen usw. vorzunehmen.
PLASTRANCE übernimmt keinerlei stillschweigende oder ausdrückliche Garantie für die Eignung und Vereinbarkeit der Produkte mit dem vom Käufer gemachten Gebrauch.
Die eventuell gelieferten technischen Dokumentationen und Ratschläge dienen nur zur Information.